Ihre Praxis für innovative Physiotherapie & Kälteanwendungen

Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie - Anja Isele



Ihr Mehrwert als Patient/Patientin:


  • Behandlung OHNE ärztliche Verordnung


  • Diagnostik durch den Therapeut


  • Therapieplanung und Durchführung


  • Umfangreiche Therapiemöglichkeiten um schneller das Therapieziel zu erreichen



  • Therapiezeit deutlich länger (Doppeltermine möglich)


1. Diagnostik:

Der Therapeut kann eine eigenständige Diagnose im Bereich des Bewegungsapparats erstellen.

Dadurch ist er in der Lage, Beschwerden und Erkrankungen wie Rückenschmerzen, Gelenkprobleme oder muskuläre Dysfunktionen selbst zu bewerten.


2. Behandlung ohne Rezept:

Der sektorale Heilpraktiker kann Patienten direkt behandeln, ohne dass eine ärztliche Verordnung nötig ist. Dies bietet den Vorteil, dass Patienten schneller Zugang zu physiotherapeutischen Maßnahmen erhalten.


3. Therapieplanung und -durchführung:

Nach der Diagnose entwickelt der sektorale Heilpraktiker einen individuellen Therapieplan und führt die entsprechenden Behandlungen durch. Diese können Manuelle Therapie, Krankengymnastik, Massagen oder andere physiotherapeutische Techniken umfassen.


4. Prävention und Beratung:

Neben der Behandlung von akuten Beschwerden berät der Therapeut seine Patienten auch in Bezug auf präventive Maßnahmen, um zukünftige Verletzungen oder Überlastungen zu vermeiden.


5. Patientenschutz:

Durch eine genaue Anamnese und Untersuchung kann der sektorale Heilpraktiker ermitteln, ob er tätig werden darf.

In kritischen Situationen ist er verpflichtet den Arzt zu rufen, oder den Patiente zum Arzt zu schicken.
So hat der Patient die Sicherheit adäquat und der Situation entsprechend versorgt zu werden.

Zahlungsinformationen:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Leistungen des sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie nicht. Die Abrechnung erfolgt auf privater Basis.

Sollten Sie über eine privater Zusatzversicherung verfügen, gibt es in den meisten Fällen die Möglichkeit der Erstattung.

Diese Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt und können bei den entsprechenden Versicherungen eingereicht werden, sofern entsprechende Heilpraktikerleistungen im Vertrag enthalten sind.

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