Ihre Praxis für innovative Physiotherapie & Kälteanwendungen

Physiotherapie 


Physiotherapie hilft dabei, Bewegungs- und Funktionsstörungen zu behandeln, Schmerzen zu lindern und die Mobilität wiederherzustellen. Mit gezielten Maßnahmen wird die individuelle Leistungsfähigkeit gesteigert und die Lebensqualität verbessert.

Unser erfahrenes Team begleitet Sie auf Ihrem Weg zur Genesung mit modernen Methoden und einem ganzheitlichen Ansatz.



Unser Angebot:


Manuelle Therapie (MT):

  • Behandlung von Gelenken, Muskeln und Faszien zur Schmerzreduktion und Mobilitätsverbesserung.


Krankengymnastik (KG):

  • Aufbau und Stärkung der Muskulatur nach Verletzungen oder Operationen.
  • Förderung der Beweglichkeit und Koordination.


Spezialisierung auf das zentrale Nervensystem (KG-ZNS): Behandlung bei neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Parkinson.

KG-ZNS für Erwachsene & Kinder:

  • Bobath
  • dreidimensionale Skoliosetherapie nach Schroth
  • dreidimensionale manuelle Fußtherapie nach Zukunft-Huber
  • Klumpfußbehandlung nach dem Berliner Konzept


Manuelle Lymphdrainage (MLD):

  • Unterstützung des Lymphsystems bei Schwellungen und Ödemen.


Kälte- und Eisanwendungen:

  • Entzündungshemmung, Schmerzlinderung und Muskelentspannung durch gezielte Kältetherapie.


Wärmeanwendungen:

  • Muskelentspannung und Schmerzlinderung durch Moorpackungen, Fangopackungen oder heiße Rolle.
  • Förderung der Durchblutung und Heilungsprozesse.


Ihr Weg zu mehr Gesundheit beginnt bei uns.

Wir freuen uns, Sie individuell beraten und unterstützen zu dürfen!




Gesetzliche Krankenversicherung:


Die Zuzahlung für eine Heilmittelverordnung ist ein Eigenanteil, den gesetzlich Versicherte leisten müssen, wenn sie Heilmittel wie Physiotherapie in Anspruch nehmen.


Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

1. Pauschale von 10 Euro pro Verordnung: Diese fällt unabhängig von der Anzahl der Behandlungen an.

2. 10 % der Kosten des Heilmittels: Dieser Anteil wird zusätzlich zu der Pauschale berechnet.


Bestimmte Gruppen, wie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder Personen, die ihre jährliche Belastungsgrenze erreicht haben, sind von der Zuzahlung befreit. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens (bzw. 1 % bei chronisch Kranken).




Private Krankenversicherung:


Privatpatienten zahlen Heilmittel in der Regel zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) zur Erstattung ein. Die Kostenübernahme durch die PKV hängt dabei von den individuellen Vertragsbedingungen ab.


Rechnungsstellung:

  • Heilmittelerbringer (Physiotherapie-Praxen) erstellen eine Rechnung, die sich an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) oder anderen Honorartabellen orientiert.


Kostenerstattung:

  • Privatpatienten reichen die Rechnung bei ihrer PKV ein. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Tarif.
  • Manche Tarife übernehmen die Kosten vollständig.
  • Andere decken nur einen bestimmten Prozentsatz oder bestimmte Höchstsätze pro Sitzung.


Selbstbehalt:

  • Wenn der Vertrag einen Selbstbehalt vorsieht, trägt der Patient die Kosten bis zu einer vereinbarten Summe selbst.


Vorherige Genehmigung:

  • Einige PKV-Tarife verlangen eine vorherige Genehmigung der Heilmittelbehandlung. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Therapie Rücksprache mit der Versicherung zu halten.


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