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Physiotherapie
Physiotherapie hilft dabei, Bewegungs- und Funktionsstörungen zu behandeln, Schmerzen zu lindern und die Mobilität wiederherzustellen. Mit gezielten Maßnahmen wird die individuelle Leistungsfähigkeit gesteigert und die Lebensqualität verbessert.
Unser Angebot:
Manuelle Therapie (MT):
Krankengymnastik (KG):
Spezialisierung auf das zentrale Nervensystem (KG-ZNS): Behandlung bei neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Parkinson.
KG-ZNS für Erwachsene & Kinder:
Manuelle Lymphdrainage (MLD):
Kälte- und Eisanwendungen:
Wärmeanwendungen:
Ihr Weg zu mehr Gesundheit beginnt bei uns.
Wir freuen uns, Sie individuell beraten und unterstützen zu dürfen!
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Zuzahlung für eine Heilmittelverordnung ist ein Eigenanteil, den gesetzlich Versicherte leisten müssen, wenn sie Heilmittel wie Physiotherapie in Anspruch nehmen.
Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
1. Pauschale von 10 Euro pro Verordnung: Diese fällt unabhängig von der Anzahl der Behandlungen an.
2. 10 % der Kosten des Heilmittels: Dieser Anteil wird zusätzlich zu der Pauschale berechnet.
Bestimmte Gruppen, wie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder Personen, die ihre jährliche Belastungsgrenze erreicht haben, sind von der Zuzahlung befreit. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens (bzw. 1 % bei chronisch Kranken).
Private Krankenversicherung:
Privatpatienten zahlen Heilmittel in der Regel zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) zur Erstattung ein. Die Kostenübernahme durch die PKV hängt dabei von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Rechnungsstellung:
Kostenerstattung:
Selbstbehalt:
Vorherige Genehmigung: